FAQ
Häufigste
Fragen & Antworten
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden zur SBLCore-Software und zu Sicherheitsdatenblättern im Allgemeinen.
Rechtsvorschriften und Sicherheitsdatenblätter im Allgemeinen
Die Software SBLCore und alles drum herum
Benutzersupport und andere Dienstleistungen
2) Schulung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
3) Schulung in der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes mit Mischen der Rezeptur
Meldungen an das PCN-Portal und UFI-Codes
Erwerb eines SBLCore Blue-Abonnements
Welche Rechtsvorschriften gelten für chemische Stoffe und Gemische?
REACH
Die REACH-Verordnung betrifft nicht nur die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, sondern definiert vor allem das Format und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern. Das Format von Sicherheitsdatenblättern ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt. Sicherheitsdatenblätter sind eine wesentliche Informationsquelle über Chemikalien oder Gemische und ein wesentlicher Bestandteil der Lieferkette.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur
CLP
Die CLP-Verordnung befasst sich mit der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung ist ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitsdatenblattes. Auf ihrer Grundlage werden die Texte für alle Abschnitte definiert. Im Zusammenhang mit der Etikettierung legt die CLP-Verordnung Regeln für die Größe des Symbols und des gesamten Etiketts in Abhängigkeit von der Packungsgröße fest. Die Verordnung enthält auch Anhang VI, in dem Stoffe mit harmonisierter Einstufung definiert sind.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Biozide
Die Biozid-Verordnung befasst sich mit dem Inverkehrbringen und der Verwendung von Biozidprodukten. Ein Biozid ist ein Produkt, das dazu dient, Schadorganismen zu zerstören, abzuwehren oder unschädlich zu machen. Sie definiert insbesondere die Kennzeichnung von Bioziden, die ihre Besonderheiten hat (z. B. Angabe des Wirkstoffs und seiner Konzentration). Jedes Biozidprodukt darf nur Wirkstoffe von zugelassenen Lieferanten oder gegebenenfalls Wirkstoffe enthalten, die derzeit überprüft werden und die nur für die zugelassene Biozidproduktart verwendet werden dürfen.
VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
Reinigungsmittel
Die Detergenzienverordnung gilt für Geschirrspülmittel, Waschmittel und Reinigungsmittel. Sie unterscheidet, ob das Detergens nur an gewerbliche Verwender oder an die breite Öffentlichkeit verkauft wird, für die sie strengere Regeln in Bezug auf die Kennzeichnung (Etikettierung) festlegt. Außerdem sind darin Vorschriften für die biologische Abbaubarkeit von Produkten und den Phosphatgehalt festgelegt. Für Detergenzien ist es notwendig, sogenannte Datenblätter zu erstellen, die in zwei Arten unterteilt sind, für medizinisches Fachpersonal oder die breite Öffentlichkeit.
VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Detergenzien
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Wir bieten Lösungen im Bereich der Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern an. Wir übernehmen die gesamte Verwaltung, die mit der Erstellung, Einstufung und Archivierung von Sicherheitsdatenblättern verbunden ist. Die Software SBLCore ist für alle Hersteller, Importeure, Händler und andere Anwender von chemischen Stoffen und Gemischen bestimmt.
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