Melder und Produkte

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Für wen und was die Verpflichtung gilt

Was wird an das PCN-Portal gemeldet?

Die Meldepflicht gilt für Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Beispiele für diese Produkte sind Klebstoffe, Reinigungsmittel, Waschmittel, Schmiermittel, Biozide, Weichspüler usw. Im Allgemeinen betrifft die Meldung Gemische, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen gefährlich sind. Kurz gesagt, es handelt sich um Standardsätze (H-Sätze), die mit der Zahl 2 (H2XX) oder 3 (H3XX) beginnen.

Produkte für das BAUGEWERBE

Produkte für das BAUGEWERBE

Farben und Lacke, Dichtstoffe, Klebstoffe, Putze, Asphaltmischungen

Produkte für den MASCHINENBAU

Schmierstoffe, Öle, Autokosmetika und -chemikalien, Rost- und Schraubenlöser

Produkte für den MASCHINENBAU
Produkte für die LANDWIRTSCHAFT

Produkte für die LANDWIRTSCHAFT

Industriedüngemittel, Herbizide, Insektizide und Fungizide

Produkte für den HAUSHALT

Reinigungsmittel, Waschpulver, Lufterfrischer und Duftstoffe

Produkte für den HAUSHALT
Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG

Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG

Schwimmbadchemikalien, Wasseraufbereitung in Aquarien, Trinkwasseraufbereitung

Produkte für E-ZIGARETTEN

Einwegzigaretten, Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten

Produkte für E-ZIGARETTEN

Wer reicht die PCN-Meldung ein?

Die zuständigen Stellen müssen die Meldung vornehmen, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Zu diesen Stellen gehören in erster Linie der Importeur und der nachgeschaltete Anwender.

Die Meldepflicht kann jedoch auch an andere Stellen, wie z. B. einen Händler, delegiert werden. Dieser ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob für das Land, in dem er das Produkt vertreibt, eine Meldung erfolgt ist, und diese gegebenenfalls zu ergänzen.

Importeur

Importiert das gefährliche Gemisch in den Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen gehören.

Folgender Anwender

Ein Unternehmen, das sein eigenes Gemisch formuliert oder das Abfüllen oder Umpacken in andere Behältnisse vornimmt.

Lohnformulierer

Eine dritte Partei, die ein Produkt im Auftrag eines anderen Unternehmens herstellt.

Was wird nicht an das PCN-Portal gemeldet?

Die Meldepflicht gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gilt nicht für Gemische, die unter eine dieser Kategorien fallen.

Sichere Gemische

Tierärztliche Präparate

Kosmetika

Lebensmittel und Futtermittel

Pharmazeutika

Abfall

Gemische, die nur als umweltgefährdend eingestuft sind

Unter Druck stehende Gase und Sprengstoffe

Verkürzte Mitteilung

Bei Gemischen zur industriellen Verwendung kann die so genannte eingeschränkte Einreichung verwendet werden, sofern der ununterbrochene (24/7)-Zugang zu Informationen über die Gefährlichkeit des Produkts gewährleistet ist. Diese Kontaktstelle muss von dem Unternehmen verwaltet werden, das das Produkt vertreibt.

PCN-Meldungen schnell und einfach

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SBLCore ermöglicht die einfache Erstellung einer Datei für die PCN-Meldung im erforderlichen Format und mit allen obligatorischen Informationen. Die Datei kann direkt aus der Software in das ECHA-Portal hochgeladen werden.

Sie können in der Software auch einen UFI-Code generieren, der automatisch in das Etikett und das Sicherheitsdatenblatt eingetragen wird.

SBLCore gewährleistet die rechtliche Korrektheit und reduziert den Zeitaufwand für die Arbeit mit Sicherheitsdatenblättern erheblich.

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Wir übernehmen für Sie die Meldung von Gemischen an das PCN-Portal

Eine der von uns angebotenen Dienstleistungen ist die Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Meldung von Gemischen an das PCN-Portal. Im Rahmen dieser Dienstleistung beurteilen wir Ihre Meldepflicht, bereiten die Meldeanforderungen vor bzw. prüfen sie und melden das Produkt in Ihrem Namen an das PCN-Portal. Der Dienst ist für diejenigen geeignet, die mit den Rechtsvorschriften nicht vertraut sind und ihren Verpflichtungen gemäß der EU-CLP-Verordnung nachkommen wollen.

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Wir bieten Lösungen im Bereich der Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern an. Wir übernehmen die gesamte Verwaltung, die mit der Erstellung, Einstufung und Archivierung von Sicherheitsdatenblättern verbunden ist. Die Software SBLCore ist für alle Hersteller, Importeure, Händler und andere Anwender von chemischen Stoffen und Gemischen bestimmt.

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