Melder und Produkte
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;Was wird an das PCN-Portal gemeldet?
Die Meldepflicht gilt für Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Beispiele für diese Produkte sind Klebstoffe, Reinigungsmittel, Waschmittel, Schmiermittel, Biozide, Weichspüler usw. Im Allgemeinen betrifft die Meldung Gemische, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen gefährlich sind. Kurz gesagt, es handelt sich um Standardsätze (H-Sätze), die mit der Zahl 2 (H2XX) oder 3 (H3XX) beginnen.
Produkte für das BAUGEWERBE
Farben und Lacke, Dichtstoffe, Klebstoffe, Putze, Asphaltmischungen
Produkte für den MASCHINENBAU
Schmierstoffe, Öle, Autokosmetika und -chemikalien, Rost- und Schraubenlöser
Produkte für die LANDWIRTSCHAFT
Industriedüngemittel, Herbizide, Insektizide und Fungizide
Produkte für den HAUSHALT
Reinigungsmittel, Waschpulver, Lufterfrischer und Duftstoffe
Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG
Schwimmbadchemikalien, Wasseraufbereitung in Aquarien, Trinkwasseraufbereitung
Produkte für E-ZIGARETTEN
Einwegzigaretten, Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten
Wer reicht die PCN-Meldung ein?
Die zuständigen Stellen müssen die Meldung vornehmen, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Zu diesen Stellen gehören in erster Linie der Importeur und der nachgeschaltete Anwender.
Die Meldepflicht kann jedoch auch an andere Stellen, wie z. B. einen Händler, delegiert werden. Dieser ist verpflichtet, sich zu vergewissern, ob für das Land, in dem er das Produkt vertreibt, eine Meldung erfolgt ist, und diese gegebenenfalls zu ergänzen.
Importeur
Importiert das gefährliche Gemisch in den Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen gehören.
Folgender Anwender
Ein Unternehmen, das sein eigenes Gemisch formuliert oder das Abfüllen oder Umpacken in andere Behältnisse vornimmt.
Lohnformulierer
Eine dritte Partei, die ein Produkt im Auftrag eines anderen Unternehmens herstellt.
Was wird nicht an das PCN-Portal gemeldet?
Die Meldepflicht gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gilt nicht für Gemische, die unter eine dieser Kategorien fallen.
Sichere Gemische
Tierärztliche Präparate
Kosmetika
Lebensmittel und Futtermittel
Pharmazeutika
Abfall
Gemische, die nur als umweltgefährdend eingestuft sind
Unter Druck stehende Gase und Sprengstoffe
Verkürzte Mitteilung
Bei Gemischen zur industriellen Verwendung kann die so genannte eingeschränkte Einreichung verwendet werden, sofern der ununterbrochene (24/7)-Zugang zu Informationen über die Gefährlichkeit des Produkts gewährleistet ist. Diese Kontaktstelle muss von dem Unternehmen verwaltet werden, das das Produkt vertreibt.
SBLCore-Software zur Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern
SBLCore ermöglicht die einfache Erstellung einer Datei für die PCN-Meldung im erforderlichen Format und mit allen obligatorischen Informationen. Die Datei kann direkt aus der Software in das ECHA-Portal hochgeladen werden.
Sie können in der Software auch einen UFI-Code generieren, der automatisch in das Etikett und das Sicherheitsdatenblatt eingetragen wird.
SBLCore gewährleistet die rechtliche Korrektheit und reduziert den Zeitaufwand für die Arbeit mit Sicherheitsdatenblättern erheblich.
Wir übernehmen für Sie die Meldung von Gemischen an das PCN-Portal
Eine der von uns angebotenen Dienstleistungen ist die Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Meldung von Gemischen an das PCN-Portal. Im Rahmen dieser Dienstleistung beurteilen wir Ihre Meldepflicht, bereiten die Meldeanforderungen vor bzw. prüfen sie und melden das Produkt in Ihrem Namen an das PCN-Portal. Der Dienst ist für diejenigen geeignet, die mit den Rechtsvorschriften nicht vertraut sind und ihren Verpflichtungen gemäß der EU-CLP-Verordnung nachkommen wollen.
Kunden, die unsere Dienstleistungen bereits in Anspruch genommen haben
Schließen Sie sich den über 900 Unternehmen an, die unsere Produkte oder Dienstleistungen bereits zu ihrer vollsten Zufriedenheit genutzt haben.
Wir bieten Lösungen im Bereich der Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern an. Wir übernehmen die gesamte Verwaltung, die mit der Erstellung, Einstufung und Archivierung von Sicherheitsdatenblättern verbunden ist. Die Software SBLCore ist für alle Hersteller, Importeure, Händler und andere Anwender von chemischen Stoffen und Gemischen bestimmt.
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